| Integration Behinderter |
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Programm zur Integratin von (schwer-)behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt
Entsprechende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert werden, wenn sie:
Verfahren zur Finanzierung und Bewilligung in beiden Förderschwerpunkten Die Bewilligung der Anträge erfolgt unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Rahmen des vorgenannten ESF-kofinanzierten Arbeitsmarktprogramms. Eine Quotierung der Mittel erfolgt nicht. Bei gleicher fachlicher Bewertung werden insbesondere Maßnahmen aus Regionen gefördert, in denen bisher noch keine Maßnahmen zur Integration behinderter Menschen im Rahmen der zielgruppenorientierten Landesarbeitspolitik durchgeführt werden. |










